Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hochzeitsreportagen und private sowie geschäftliche Eventreportagen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Stephanie Reithmeier, nachfolgend „Fotografin“ genannt, und ihren Auftraggebern über fotografische Dienstleistungen, insbesondere Hochzeitsreportagen sowie private und geschäftliche Eventreportagen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Fotografin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Terminreservierung
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot der Fotografin annimmt und die Fotografin die Buchung bestätigt oder beide Parteien den Vertrag anderweitig verbindlich schließen. Mit der verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Die Fotografin kann für diesen Zeitraum andere Anfragen ablehnen. Der vereinbarte Leistungsumfang, die Dauer der fotografischen Begleitung, das Honorar sowie gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Buchungsbestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der fotografischen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung.
Die Fotografin erbringt die vereinbarte fotografische Begleitung persönlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Änderungen des Leistungsumfangs oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Bei Hochzeitsreportagen und Eventreportagen richtet sich die fotografische Begleitung nach dem vereinbarten zeitlichen Umfang und dem tatsächlichen Ablauf der Veranstaltung.
Die Fotografin dokumentiert die Hochzeit bzw. Veranstaltung im Rahmen einer authentischen fotografischen Reportage und hält die besonderen Momente, Begegnungen und Ereignisse des Tages nach ihrem fotografischen Stil fest. Die fotografische Begleitung orientiert sich am tatsächlichen Ablauf der Veranstaltung und den vor Ort gegebenen Bedingungen. Die Umsetzung bestimmter Motive, Gruppenkonstellationen oder einzelner Situationen kann daher nicht garantiert werden. Dies gilt insbesondere, wenn sich geplante Aufnahmen aufgrund des zeitlichen Ablaufs, der Verfügbarkeit der betreffenden Personen oder der jeweiligen Situation nicht realisieren lassen.
Individuelle Bildwünsche und geplante Gruppenaufnahmen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern sie rechtzeitig mitgeteilt werden und sich in den Ablauf integrieren lassen. Die Fotografin achtet dabei auf eine natürliche und entspannte Atmosphäre und respektiert es, wenn sich das Brautpaar oder andere Beteiligte gegen weitere Aufnahmen entscheiden. Ziel der Reportage ist es, die Hochzeit bzw. Veranstaltung so festzuhalten, wie sie tatsächlich stattfindet – mit echten Begegnungen, spontanen Momenten und den Emotionen des Tages.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in der im Angebot festgelegten Höhe fällig. Sobald der Vertrag geschlossen und die vereinbarte Anzahlung geleistet wurde, gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich gebucht und exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Das verbleibende Honorar ist nach der Hochzeit bzw. Veranstaltung mit Bereitstellung der Preview-Galerie innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Fahrtkosten, Übernachtungen usw.), können gesondert berechnet werden. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Begleitstunden, Zusatzprodukte und weitere Leistungen, die der Auftraggeber nachträglich beauftragt. Eine Verlängerung der fotografischen Begleitung am Veranstaltungstag ist nur nach Verfügbarkeit und entsprechender Vereinbarung möglich. Die Vergütung für zusätzliche Stunden richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Stundensatz oder einer gesonderten Absprache. Reise- und Übernachtungskosten werden berechnet, sofern diese im individuellen Angebot vereinbart wurden.
5. Stornierung und Kündigung durch den Auftraggeber
Mit der verbindlichen Buchung einer Hochzeits- oder Eventreportage wird der vereinbarte Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Da die Buchung häufig viele Monate im Voraus erfolgt und andere Anfragen für diesen Termin gegebenenfalls abgelehnt werden, kann eine Absage zu einem erheblichen Honorarausfall führen. Eine bloße Änderung der persönlichen Planung, ein nachträglicher Wechselwunsch zu einem anderen Fotografen oder der Wunsch, die vereinbarte fotografische Leistung nicht mehr in Anspruch zu nehmen, führt nicht automatisch zur Aufhebung des Vertrages. Die gesetzlichen Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Kann eine Hochzeit oder Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher persönlicher Umstände nicht stattfinden, beispielsweise aufgrund des Todes eines Partners, einer Trennung vor der Hochzeit oder einer schwerwiegenden Erkrankung, wird die Situation im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen beurteilt. Diese Beispiele stellen keine abschließende Aufzählung möglicher Umstände dar. Eine Absage oder Kündigung ist der Fotografin in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen.
Vergütungsanspruch bei Kündigung
Im Falle einer wirksamen Kündigung durch den Auftraggeber richtet sich der Vergütungsanspruch der Fotografin nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 648 BGB, soweit diese Vorschrift auf den jeweiligen Vertrag anwendbar ist. Danach kann die Fotografin grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen. Sie muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie dasjenige anrechnen lassen, was sie durch eine anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
Anderweitige Vergabe des Termins
Wird der durch die Kündigung frei gewordene Termin mit einem anderen Auftrag belegt, wird der daraus erzielte anderweitige Erwerb im gesetzlich erforderlichen Umfang berücksichtigt. Kann die Fotografin durch einen Ersatzauftrag ein gleich hohes Honorar erzielen, wird dieser Erwerb bei der Berechnung des verbleibenden Vergütungsanspruchs entsprechend berücksichtigt. Soweit danach kein Vergütungsanspruch mehr besteht, wird keine zusätzliche Zahlung für den ursprünglichen Auftrag verlangt. Wird der Termin nur teilweise oder zu einem geringeren Honorar anderweitig vergeben, werden die gesetzlichen Anrechnungsregeln angewendet. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch nicht oder nur in geringerer Höhe vorliegen. Zwingende gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
6. Terminverschiebung
Eine gewünschte Verschiebung des vereinbarten Veranstaltungstermins muss der Fotografin so früh wie möglich in Textform mitgeteilt werden. Eine Terminverschiebung bedarf der Zustimmung der Fotografin und ist nur nach Verfügbarkeit möglich. Ein Anspruch auf die Übertragung der Buchung auf einen anderen Termin besteht nicht.
Ist der neue Termin verfügbar und stimmen beide Parteien der Verschiebung zu, werden die geänderten Vereinbarungen in Textform festgehalten. Ist die Fotografin am gewünschten Ersatztermin bereits anderweitig gebucht, gelten die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zur Beendigung des ursprünglichen Vertrags.
7. Ausfall der Fotografin
Sollte die Fotografin aufgrund schwerwiegender Umstände, insbesondere durch Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt, den Auftrag nicht persönlich durchführen können, informiert sie den Auftraggeber so schnell wie möglich.
Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall, nach Möglichkeit eine geeignete Ersatzfotografin oder einen geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln. Ein Anspruch auf die Vermittlung einer Ersatzperson besteht nicht. Kommt keine Ersatzlösung zustande und kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Bildgestaltung und künstlerische Freiheit
Die Fotografin gestaltet die fotografische Reportage eigenständig und nach ihrem fotografischen Stil.
Der Auftraggeber erkennt an, dass insbesondere Bildkomposition, Perspektive, Lichtgestaltung, Farbgebung, Bildauswahl und Bildbearbeitung Teil der künstlerischen und fachlichen Arbeit der Fotografin sind. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl einzelner Motive, bestimmte Bildperspektiven oder eine vollständige Abbildung sämtlicher Gäste und Programmpunkte besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Referenzbilder und Beispielgalerien dienen der Veranschaulichung des fotografischen Stils. Sie begründen keinen Anspruch auf identische Ergebnisse, da die tatsächlichen Bedingungen vor Ort, insbesondere Licht, Wetter, Location und Ablauf, die Bildgestaltung beeinflussen.
9. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
Die Fotografin wählt die Bilder nach fachlichen und gestalterischen Kriterien aus. Nicht ausgewählte Bilder, Testaufnahmen, misslungene Aufnahmen und unbearbeitete Rohdateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Die gelieferten Fotografien werden im Stil der Fotografin bearbeitet. Umfang und Art der Bearbeitung richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Die Auslieferung erfolgt in der im Angebot vereinbarten Form, beispielsweise über eine Online-Galerie. Die vereinbarte Lieferzeit ergibt sich aus dem Angebot oder der individuellen Absprache. Sofern keine konkrete Lieferfrist vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Verzögerungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, technischer Störungen oder anderer nicht von der Fotografin zu vertretender Ereignisse werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
Die Aufbewahrung der fertigen Bilder erfolgt im Rahmen der vereinbarten Bereitstellungsdauer. Nach Ablauf dieser Dauer besteht keine Verpflichtung zur dauerhaften Bereitstellung oder Speicherung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien rechtzeitig herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an den angefertigten Fotografien verbleibt bei der Fotografin.
Der Auftraggeber erhält die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern. Der Umfang der eingeräumten Rechte, insbesondere hinsichtlich Nutzungsart, Zweck und Verwendung, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Bei privaten Hochzeitsreportagen umfasst die Nutzung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, die private Verwendung der gelieferten Bilder, beispielsweise zum Ausdrucken, für Fotobücher und für private Veröffentlichungen in sozialen Medien.
Bei geschäftlichen Aufträgen werden die Nutzungsrechte gesondert im Angebot festgelegt. Soweit dort vereinbart, können die Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbegrenzt eingeräumt werden. Der konkrete Umfang der erlaubten kommerziellen Nutzung richtet sich nach den Angaben im Angebot. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs ist nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin zulässig, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot keine weitergehende Berechtigung ergibt. Eine Bearbeitung der Bilder durch den Auftraggeber oder Dritte sowie die Entfernung eines vorhandenen Urheberhinweises bedürfen der vorherigen Zustimmung der Fotografin, soweit gesetzlich zulässig.
11. Veröffentlichung und Persönlichkeitsrechte
Die Veröffentlichung von Fotografien durch die Fotografin zu Werbe-, Portfolio- oder Social-Media-Zwecken erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Rechts am eigenen Bild und der Datenschutzvorschriften. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern wird, soweit erforderlich, gesondert eingeholt. Die Buchung einer fotografischen Leistung allein gilt nicht als Einwilligung in eine werbliche Veröffentlichung. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Fotografin auf besondere Umstände hinzuweisen, die bei der Anfertigung oder Verwendung der Bilder zu berücksichtigen sind, beispielsweise wenn einzelne Personen nicht fotografiert oder bestimmte Aufnahmen nicht veröffentlicht werden sollen. Der Auftraggeber kann der Fotografin entsprechende Hinweise vor oder während der Veranstaltung mitteilen. Gesetzliche Rechte abgebildeter Personen bleiben unberührt.
12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Fotografin rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere der Ablaufplan, relevante Ansprechpartner, örtliche Besonderheiten sowie organisatorische Änderungen. Der Auftraggeber informiert die Fotografin über wichtige Programmpunkte und geplante Änderungen, soweit diese für die fotografische Begleitung relevant sind.
Für die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Zutritts-, Foto- oder Veranstaltungsgenehmigungen ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch fehlende Informationen, organisatorische Probleme oder nicht von der Fotografin zu vertretende Umstände entstehen, können den Umfang der tatsächlich möglichen fotografischen Dokumentation beeinflussen.
13. Haftung
Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fotografin nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Fotografin trifft angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zur Sicherung der aufgenommenen Bilddaten. Eine absolute Sicherheit vor Datenverlusten oder technischen Defekten kann jedoch nicht gewährleistet werden. Für Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung von Bilddaten haftet die Fotografin nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für technische Defekte, sofern diese auf einer von der Fotografin zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Für Einschränkungen der fotografischen Dokumentation, die durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fotografin entstehen, beispielsweise durch behördliche Vorgaben, Verbote des Veranstalters, unvorhersehbare Einschränkungen vor Ort oder das Verhalten von Veranstaltungsteilnehmern, haftet die Fotografin nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
14. Mängel und Beanstandungen
Die Fotografin arbeitet in einem eigenen künstlerischen Stil, der insbesondere Bildgestaltung, Perspektive, Lichtführung, Farbgebung, Kontraste und Bildbearbeitung umfasst. Der Auftraggeber hat vor der Buchung die Möglichkeit, sich anhand der Website, des Portfolios und gezeigter Beispielreportagen mit diesem Stil vertraut zu machen. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber den fotografischen Stil als Grundlage der vereinbarten Leistung an. Die fotografische Reportage dokumentiert die Hochzeit oder Veranstaltung entsprechend dem tatsächlichen Ablauf und den vor Ort herrschenden Bedingungen. Die Fotografin entscheidet eigenständig über Bildkomposition, Perspektive, Auswahl und Bearbeitung der Fotografien. Ein Anspruch auf die Aufnahme bestimmter Motive oder Situationen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Umsetzung unter den gegebenen Umständen möglich ist. Subjektives Nichtgefallen einzelner Bilder oder des vereinbarten Bildstils, insbesondere hinsichtlich Farbgebung, Helligkeit, Kontrasten, Bildausschnitt, Perspektive oder Bildbearbeitung, begründet für sich genommen keinen Mangel. Gleiches gilt für die natürliche Wirkung unterschiedlicher Lichtverhältnisse sowie für Einschränkungen, die sich aus dem tatsächlichen Ablauf der Veranstaltung oder den Gegebenheiten vor Ort ergeben.
Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdateien sowie eine nachträgliche Bearbeitung entgegen dem künstlerischen Stil der Fotografin sind nicht geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistung sollen der Fotografin möglichst zeitnah nach der Lieferung in Textform mitgeteilt werden, damit eine Prüfung des Sachverhalts möglich ist. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
15. Besondere Umstände und höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher, von den Vertragsparteien nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, werden sich beide Parteien bemühen, eine angemessene Lösung zu finden. Dazu kann insbesondere eine einvernehmliche Terminverschiebung gehören, sofern der neue Termin für die Fotografin verfügbar ist. Kann keine Einigung erzielt werden, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16. Widerrufsrecht
Ob dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere danach, ob der Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde und ob eine gesetzliche Ausnahme greift. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber gesondert über die geltenden Widerrufsbedingungen und gegebenenfalls über das Muster-Widerrufsformular informiert. Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen in Textform festgehalten werden.
Glücksfotografie
Stephanie Reithmeier
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